Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH, vormals firmierend als Platin 582. GmbH, an die Aktionäre der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft

Wichtige Informationen

Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig. Sie gelten für alle Personen, die diesen Teil der Internetseite aufrufen und können Auswirkungen auf Ihre Rechte haben.

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH, vormals firmierend als Platin 582. GmbH, („Bieter“)zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft („ANZAG“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („Übernahmeangebot“) vorgesehen ist. Das Übernahmeangebot erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der am 29. November 2010 veröffentlichten Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“) und wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach Bestimmungen anderer Rechtsordnungen durchgeführt. Der Bieter beabsichtigt auch keine Abgabe oder Veröffentlichung eines Übernahmeangebots oder die öffentliche Werbung für ein Übernahmeangebot nach den Vorschriften einer anderen Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet unter http://www.ahd-offer.com und durch Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der UniCredit Bank AG, Arabellastraße 14, 81925 München (Bestellung per Telefax unter +49 (0) 89-378-21771), sowie die Hinweisbekanntmachung über die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird und die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der UniCredit Bank AG, München, dienen ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG.

Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen übernehmen nicht die Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung, Verbreitung oder Weitergabe der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen für die Missachtung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Aktionären der ANZAG angenommen werden. Der Bieter weist darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anderen Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen kann. Weder der Bieter noch die mit ihm gemeinsam handelnden Personen übernehmen die Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Aktionären der ANZAG, die das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG haben - unbeschadet der in § 27 WpÜG vorgesehenen Stellungnahmen durch die Organe beziehungsweise den Betriebsrat oder die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft - Dritte nicht ermächtigt, Aussagen über das Übernahmeangebot, sonstige auf dieser Internetseite zugänglich gemachte Informationen oder andere in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Unterlagen zu machen. Sollten Dritte dennoch derartige Aussagen machen, sollten diese nicht als Stellungnahme des Bieters zu der Entscheidung über die Annahme des Angebots zu Grunde gelegt werden.

Die Bekanntmachungen auf dieser Internetseite, einschließlich der Angebotsunterlage, enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Solche Aussagen bringen Ansichten, Absichten und gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich des Bieters liegen. Die in der Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen können sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen können von den in der Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen.

Der Bieter weist darauf hin, dass er die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit er dazu nach geltendem Recht verpflichtet ist.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe.